Wichtig: Der Versicherungsschutz wird für neue Radclub-/R2C2-Mitglieder nicht mehr angeboten.
Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und zählt zu den drei weltweit führenden Rechtsschutzanbietern. Bei den Sportversicherungen ist die ARAG Europas Marktführer. Zusammen mit 15 Landessportbünden / Landessportverbänden hat die ARAG Sportversicherung ein umfassendes Versicherungswerk für Sportvereine geschaffen.
Der Vorteil für Radclub-Mitglieder (bis 8/2021)
Die Mitgliedschaft im Radclub umfasste BIS 8/2021 eine Rechtsschutz- (z.B.: Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus einem Fahrrad-Unfall) und Pannenschutzversicherung, die weiter für zuvor abgeschlossene Mitgliedschaften gilt. Der Versicherungsschutz gilt nur für Mitglieder aus Deutschland.
In einem Schadensfall wende Dich bitte direkt an die Mailadresse mitgliederservice@radclub.de
Weitere Infos
Rechtsschutz: Bei Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen oder der Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts gewährt die ARAG einen Versicherungsschutz. Hier weitere Informationen zur Versicherung.
Pannenschutz: Können Reisen auf dem Rad oder Radrennen aufgrund von technischen Einschränkungen oder gesundheitsbedingt nicht fortgesetzt werden, greift der Versicherungsschutz und die Kosten werden erstattet. Erstattet werden die Kosten
– für den Transport/das Abschleppen zur nächsten Fachwerkstatt bzw. zum Fahrradhändler.
– für den Weitertransport der versicherten Personen und Übernachtungskosten, sofern erst am folgenden Werktag eine Reparatur durchgeführt werden kann.
– für Leihfahrräder während der Reparaturdauer.
Hier weitere Informationen zur Versicherung.
Haftpflicht (nicht in der Basis-Mitgliedschaft enthalten, auf Anfrage buchbar): Radfahrer können nicht nur Opfer eines Unfalls werden, sondern auch selbst Schäden verursachen – kommen dabei auch Menschen zu Schaden, kann es mitunter sehr teuer werden. Weshalb eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung sinnvoll ist, die beispielsweise auch Schäden durch nicht zulassungspflichtige E-Bikes/Pedelecs beinhaltet. Die ARAG-Haftpflicht schützt den Versicherten für den Fall, dass er bei einem Schadenereignis, bei dem Menschen verletzt oder getötet oder Sachen beschädigt werden, auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Versicherungsfälle, die den Versicherten bei der sach- und fachgerechten Benutzung von Fahrrädern einschließlich Pflege- und Reparaturarbeiten zustoßen.
Neu: Im Vergleich zur Haftpflichtversicherung des alten Radclubs sind auch Mietsachschadendeckung für geliehene Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes abgedeckt. Außerdem wurde die Versicherungssumme von 3 auf 5 Mio Euro für Personen- und/oder Sachschäden aufgestockt.
Hier weitere Informationen zur Versicherung.
Unfallversicherung (nicht in der Basis-Mitgliedschaft enthalten, auf Anfrage buchbar): Eine zusätzliche private Unfallversicherung bietet dem Radfahrer eine finanzielle Rückendeckung, das heißt: Bei einer Unfallverletzungzahlt die Versicherung die vereinbarte Invaliditätsleistung als finanzielle Unterstützung aus. Diese soll vor allem ein Teil des entgangenen Einkommens ausgleichen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt dagegen nur bei Unfällen im Beruf, Schule und Kindergarten auf dem direkten Weg dorthin und zurück. Die ARAG-Unfallversicherung umfasst Invaliditätsleistung, Bergungskosten, Todesfallleistung, Übergangsleistung, kosmetische Operationen und Reha-Management.
Hier weitere Informationen zur Versicherung.
Allgemeine weitere Hinweise:
- Der Versicherungsschutz des Radclub enthält keine Diebstahl- oder Vandalismus-Versicherung für das Fahrrad. Für die Absicherung dieser Risiken muss eine Fahrrad-Versicherung im Rahmen z.B. einer Hausratversicherung abgeschlossen werden.
- Grundsätzlich besteht bei der Radclub-Mitgliederversicherung keine Notwendigkeit, dass das genutzte Fahrrad im Eigentum der versicherten Person steht. Somit kann auch ein für eine Firma gekauftes Fahrrad genutzt werden.
- Kein Versicherungsschutz besteht allerdings, wenn das Fahrrad dem Zweck der Ausübung des Berufs dient (z.B. ein Fahrradkurier während seiner Kurierfahrten usw.).
- Der Pannenschutz dient außerdem dazu, dem Radclub-Mitglied Hilfen bzw. finanzielle Unterstützung während einer Reise/Fahrradtour zu bieten. Aus diesem Grund muss sich eine Panne außerhalb eines 10-km-Radius vom Wohn-/Geschäftsort ereignet haben und es muss die Absicht einer Reise/Fahrradtour vorliegen. Dienstfahrten sind somit nicht versichert.
- Die Absicherung über die Radclub-Mitgliedschaft ersetzt somit nicht die private Vorsorge der Risiken des täglichen Lebens, sondern stellt vielmehr eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits privat abgesicherten Risiken dar.